Jeder der folgenden Tipps kann Ihnen € sparen


Schauen Sie mal rein!

1. Denkmalabschreibung und Abschreibung in Sanierungsgebieten

Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen und Immobilien, die in Sanierungsgebieten liegen, bieten die Möglichkeit zur erhöhten Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen. Die Abschreibung beträgt für Kapitalanleger 8 Jahre lang 9 Prozent und weitere 4 Jahre lang 7 Prozent der Sanierungskosten. Für Eigennutzer beträgt die Abschreibung 10 Jahre lang 9 Prozent. Vielen unserer Kunden ist es durch eine gute Beratung gelungen, mehrere 10.000 € Steuern in Vermögen umzuwandeln.

Wir beraten Sie gerne wie, und ob Sie als Käufer oder Verkäufer die erhöhte Abschreibung für Ihre Immobilie nutzen können.

Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Verkauf oder Kauf an uns wenden und die konkrete Planung mit Ihrem Steuerberater besprechen.

2. Kaufpreis richtig aufteilen in Gebäudewert und Bodenwert

Grundstücke werden nicht abgeschrieben, Gebäude hingegen werden in der Regel mit 2,5 % (bis Baujahr 1924) und 2 % (ab Baujahr 1925) abgeschrieben. Auch für die steuerliche Ansetzbarkeit von Renovierungen spielt die Aufteilung eine wesentliche Rolle. Schon im Kaufvertrag ist die Aufteilung des Kaufpreises in Bodenanteil und Gebäudeanteil von großer Bedeutung.
Die Aufteilung kann über das Sachwertverfahren, den Vergleichswert oder über den Ertragswert erfolgen.
Meist geht es für Kapitalanleger um mehrere 1.000 bis 10.000 Euro.
Lassen Sie sich individuell von uns beraten

3. Einfach Steuern in Vermögen wandeln - die Ehegattenschaukel

Ziel ist es Immobilien, die im familiären Bestand sind, steuerlich zu optimieren, neue Immobilien richtig einzukaufen und somit Werte zu heben und Steuerlasten zu senken.
Viele geerbte Immobilien oder Immobilien, die vor über 10 Jahren angeschafft wurden, haben kein Abschreibungspotential (z. B. bei Erbschaftsimmobilien, die 50 Jahre im Bestand sind). Trotz schwankender Märkten ist der Wert der Immobilie meist deutlich gestiegen und sei es nur auf Grund der Inflation. Belässt man die alte Abschreibungsgrundlage (z.B. Kaufpreis von vor 15 Jahren), so ist die Abschreibung sehr niedrig, die Mieterträge sind aber deutlich gewachsen und es werden hohe Steuerzahlungen fällig.
Verkaufen Sie die Immobilie an Ihren Ehepartner, fällt keine Grunderwerbssteuer an, Sie schaffen eine neue deutlich höhere Abschreibungsgrundlage und können durch ein Verkäuferdarlehen die Steuerlast weiter reduzieren.
Wichtig ist, dass sowohl Kaufverträge wie auch Darlehensverträge "fremdüblich" ausgestaltet werden. Richtig gemacht ergibt sich daraus ein enormes Potential.

Der Mehrheit unserer Kunden gelingt es durch geschickten Ankauf und Verkauf die Steuerlast aus der Immobilie um rund 50 Prozent zu senken - das sind bei einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus schnell über 100.000€ Steuerersparnis in den kommenden 10 Jahren.

Wir können Ihren Steuerberater nicht ersetzen, aber wichtige Anregungen geben.
Rufen Sie uns vor einer Immobilientransaktion an, nach dem Kauf ist es viel schwieriger eine Optimierung vorzunehmen.

4. Chancen erkennen Werte heben!

Unsere Beratung schafft Werte für Käufer und Verkäufer. Kaum ein Makler, Handwerker und Steuerberater setzt sich mit den bestehenden Chancen einer optimalen steuerlichen Gestaltung des Verkaufs und der Sanierung auseinander. Wir erleben es mindestens einmal pro Monat, dass Immobilien versehentlich "gemeinsam" gekauft werden, die Abschreibungsmöglichkeiten in Sanierungsgebieten wegen Unwissenheit ungenutzt bleiben oder Sanierungen und Renovierungen falsch geplant werden. Die entgangenen Vorteile bewegen sich oft im Bereich vieler 10.000 Euro.

Mit Immobilien Steuern sparen

Kontaktiere Sie uns gerne um mehr zu erfahren.
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Ihr Immobilienmakler mit guter Beratung beim Verkauf / der Vermietung in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Wendelstein, Feucht, Neumarkt und München

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