Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Pflicht zum Energieausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gebäude oder Räume, die nicht beheizt oder gekühlt werden, wie beispielsweise Tiefgaragenplätze oder Lagerräume, benötigen z. B. keinen Energieausweis.
Zusätzlich sind folgende Gebäude von der Ausweispflicht befreit:
- Gebäude unter Denkmalschutz
- Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr vorgesehen sind, wie typische Ferienhäuser oder -wohnungen
- Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern
- Gebäude, die für den Abriss bestimmt sind
- Kirchen