Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Welche Rolle spielt der Energieausweis beim Verkauf von Immobilien?

Beim Verkauf oder der Neuvermietung von Häusern oder Wohnungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Interessenten unaufgefordert über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert werden.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz. Langjährige Mieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Energieausweis ausstellt.
Am 01.05.2021 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das einige Verschärfungen in Bezug auf den Energieausweis im Vergleich zum bisherigen Stand in der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit sich brachte. Zudem sind sowohl Eigentümer als auch Immobilienmakler gesetzlich dazu verpflichtet, bereits in der Immobilienanzeige folgende Informationen zum Energieausweis anzugeben:
  • Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
  • wesentlicher Energieträger für die Heizung
  • Energiekennwert
  • Effizienzklasse (A+ bis H)
  • Baujahr des Gebäudes

Als erfahrene Immobilienmakler sind wir bestens mit sämtlichen aktuellen Vorschriften vertraut und unterstützen Sie gerne auch bei Fragen zum Energieausweis.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Was unterscheidet einen Verbrauchs- von einem Bedarfsausweis? Welcher Energieausweis ist für meine Immobilie erforderlich?

Energieverbrauchsausweis

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen und dokumentierten Energieverbrauch drei aufeinander folgenden Jahre.
  • Die Kosten belaufen sich meist auf 50 bis 100 Euro für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung.
  • Bei sanierten Gebäuden oder solchen, die nach dem 1. November 1977 gebaut wurden, kann wahlweise der Verbrauchsausweis oder auch der Bedarfsausweis erstellt werden.

Energiebedarfsausweis

  • Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
  • Die Kosten belaufen sich auf meist auf 300 bis 500 Euro für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus.
  • Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn das betreffende Wohngebäude maximal 4 Wohneinheiten hat und der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
  • Für Neubauten (errichtet nach 2008) wird grundsetzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.
  • Von der Bedarfsausweispflicht ausgenommen sind Gebäude, die nach 1977 energetisch saniert wurden. In solchen Fällen genügt ein Verbrauchsausweis.

Ausnahmen bei der Energieausweis-Pflicht

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Pflicht zum Energieausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gebäude oder Räume, die nicht beheizt oder gekühlt werden, wie beispielsweise Tiefgaragenplätze oder Lagerräume, benötigen z. B. keinen Energieausweis.

Zusätzlich sind folgende Gebäude von der Ausweispflicht befreit:
  • Gebäude unter Denkmalschutz
  • Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr vorgesehen sind, wie typische Ferienhäuser oder -wohnungen
  • Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern
  • Gebäude, die für den Abriss bestimmt sind
  • Kirchen

Wer stellt einen Energieausweis für meine Immobilie aus?

Energiebedarfsausweis:

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Ein gültiger Bedarfsausweis kann nur von zertifizierten Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Dazu zählen zum Beispiel:
  • Gebäudeenergieberater
  • Architekten
  • Schornsteinfeger
  • Bauingenieure
  • Onlieneanbieter
Eine Begehung der Immobilie durch einen Fachmann ist empfehlenswert.

Energieverbrauchsausweis:

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweis benötigt man lediglich die Heizenergieverbräuche drei aufeinander folgender Jahre. Ausserdem müssen Wohnfläche, Baujahr Gebäude und Baujahr Heizung bekannt sein.

Hier bekommt man einen Verbrauchsausweis:
  • Energieversorger
  • Schornsteinfeger
  • Onlineanbieter

Wichtig zu wissen:

WEG

  • Ein Energieausweis kann nicht für eine einzelne Wohnung, sondern nur für das ganze Haus ausgestellt werden.
  • In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Hausverwaltung dazu verpflichtet, den Energieausweis zu beantragen, wobei alle Eigentümer an den entstehenden Kosten beteiligt werden.

Gültigkeit

  • Die Gültigkeitsdauer aller Energieausweise beträgt 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Sie können nicht verlängert werden.
  • Nach einem Umbau oder umfangreicher Sanierung kann ein neuer Energieausweis auch schon vor Ablauf dieser Frist notwendig werden.

Busgeld bei Verstoß

  • Seit 2008 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf oder der Neuvermietung Pflicht.
  • Wenn die Angaben aus dem Energieausweis in der Immobilienanzeige fehlen und der Energieausweis auch bei den Besichtigungsterminen nicht vorgelegt werden kann, droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro.
  • Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen auf einen Energieausweis verzichtet werden kann.
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