Mehrfamilienhäuser werden bei Aufteilung in Wohneigentumseinheiten, also in Eigentumswohnungen aufgeteilt - wenn sich Gewerbe im Anwesen befindet, wird dieses in Teileigentum umgewandelt. Meist sind es Investoren, die Mehrfamilienhäuser kaufen und aufteilen, da dies oft zu einer erhöhten Rendite führt. Eine Aufteilung ist mit großem Aufwand verbunden, der Fachkenntnis und viel Erfahrung erfordert.
Um die Wohnungen einzeln verkaufen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
- Die Wohnungen müssen in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden- Gewerbeeinheiten müssen als Teileigentum umgewandelt werden- Es sind entsprechende Aufteilungspläne anzufertigen- Alle Einheiten müssen gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz in sich abgeschlossen sein- Das WC darf sich nicht außerhalb der Wohnung befinden- Damit die Einheiten über einen eigenen Abstellraum außerhalb der Wohnung verfügen, müssen auch Keller- und/oder Bodenabteile zugeordnet werden.Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie die für einen einzelnen Verkauf erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Die Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung variieren je nach Baubehörde.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet dann die Grundlage für die Teilungserklärung, die die Aufteilung des Gebäudes beschreibt und die für die Anlegung von Wohn- oder Teileigentum beim zuständigen Grundbuchamt erforderlich ist.
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